bürgerdienste
Öffnungszeiten
Vormittags, 8.30 – 12 Uhr
Nachmittags: Montags, 14 – 16 Uhr | Donnerstags, 14-18 Uhr
In der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) findet am 15. Juni 2025 in allen 12 Ortsgemeinden die Wahl des Bürgermeisters statt.
Im Standesamt, im Bürgerbüro und für Rentenangelegenheiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) sind schon seit einiger Zeit für bestimmte Tage ergänzend Terminvereinbarungen telefonisch und online möglich. Die zuständigen Mitarbeiter freuen sich, wenn diese Möglichkeit rege in Anspruch genommen wird. Bitte beachten Sie, dass bei einer Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung mit Wartezeiten zu rechnen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.
WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEI DER AUSWEISBEANTRAGUNG
Ab dem 01. Mai 2025 ist für hoheitliche Dokumente nur noch die Verwendung digitaler, biometrischer Lichtbilder zulässig. Die Lichtbilder können entweder behördlich oder von Fotograf:innen/Dienstleister:innen erstellt werden. In letzterem Fall muss das Bild unbedingt medienbruchfrei über eine sichere Cloud an die Verwaltung übermittelt werden (ob der/die jeweilige Fotodienstleister:in die Leistung anbietet, muss selbst erfragt werden).
Das Bürgerbüro (Meldeamt) der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) bietet die Erstellung von vorschriftsmäßigen Passbildern ab dem 07. Mai 2025 dauerhaft freiwillig an. Da ausgedruckte, mitgebrachte Lichtbilder nicht mehr akzeptiert werden, möchte die Kommune auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung den Bürgerinnen und Bürgern einen zusätzlichen Gang zum Amt ersparen. Das Bürgerbüro nutzt ein Gerät, das von der Bundesdruckerei und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat zur Verfügung gestellt wird. Wegen der umfänglichen Installation des Gerätes wird das Bürgerbüro am 06. Mai 2025 geschlossen. Ab dem 07. Mai ist das verwendete Aufnahmesystem „PointID“ dann einsatzfähig und die ersten Passbilder können vor Ort in der Verwaltung erstellt werden.
Für ein Lichtbild des Aufnahmegeräts, das vor Ort in der Verwaltung erstellt wird, wird (bundeseinheitlich für die Nutzung des PointID-Systems) eine staatliche Gebühr von 6,00 € erhoben (plus der Grundgebühr des/r Ausweisdokuments/e). Der Betrag kann direkt vor Ort mit Karte oder Bargeld bezahlt werden. Wird das fertige Lichtbild über eine:n Dienstleister:in eingereicht, wird die staatliche Gebühr für die Bilderstellung nicht erhoben.
Weiterhin wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis seit Mitte Februar 2025 nicht mehr per Post verschickt, sondern kann der/dem jeweiligen/m Bürger:in direkt bei Antragstellung übergeben werden.
FAQ ZU DEN NEUEN LICHTBILD-VORGABEN
Warum werden jetzt nur noch biometrische und digitale Lichtbilder verwendet?
Die neue Vorschrift geht auf das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ zurück. Maßgaben des Gesetzes wurden seit seiner Verabschiedung im Jahr 2023 schrittweise eingeführt.
Warum werden ausgedruckte Lichtbilder nicht länger akzeptiert?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat schreibt dazu: „Die Digitalisierung und Vereinfachung des Antragsprozesses würde konterkariert, wenn der Bürger auch weiterhin ein elektronisch erstelltes Passbild vom Fotografen ausdrucken lassen und das Papier-Passbild vom Fotografen zum Bürgeramt tragen muss, damit es dort - mit Qualitätseinbußen - wieder eingescannt wird.“
Dieser Medienbruch wird durch die digitale Übermittlung und Erstellung also zukünftig vermieden. Darüber gibt es seitens der EU die Empfehlung, die Lichtbilderstellung in der Behörde zu ermöglichen. In anderen EU-Ländern und Digitalisierungsvorreitern, wie z.B. Estland, ist das bereits gängige Praxis.
Welche Vorteile haben Bürger:innen dadurch?
Die Beantragung von Ausweisdokumenten soll unbürokratisch, bürgerfreundlich sein, während gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards erhalten bleiben. Die anerkannten Standards sind beispielsweise ein Grund dafür, weshalb man mit einem deutschen Pass in vielen Ländern visumfrei einreisen kann. Durch die biometrischen Bilder können Identifizierungen, bspw. bei Grenzkontrollen, schneller durchgeführt werden und Unannehmlichkeiten vermieden werden. Außerdem wird so Identitätsdiebstahl bzw. der Missbrauch von Ausweisdokumenten erschwert.
Durch die Datenerfassung vor Ort in der Behörde wird Manipulationen, bspw. durch Morphing vorgebeugt und es kann Zeit eingespart werden, da Lichtbildaufnahme und Dokumentenbeantragung in einem Schritt erfolgen.
Was passiert danach mit meinen Daten / meinem Bild?
Wie alle anderen sensiblen Daten unterliegen auch die Lichtbilder im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes einem besonderen Schutz. Das Bild wird ausschließlich im Pass- bzw. Personalausweisregister gespeichert, bspw. um bei Verlust oder Diebstahl rasch ein Ersatzdokument ausstellen zu können. Das Bild wird – wie schon zuvor – nur dem Hersteller des/r Ausweisdokuments/e auf sicherem Wege übermittelt und dort bei Produktionsende gelöscht.
Mehr Infos aus offizieller Quelle sind auch auf der Website des Bundesministeriums für Inneres und Heimat verfügbar.
Digitales Angebot - Online ummelden
Die Verbandsgemeindeverwaltung geht einen weiteren Schritt in Sachen Digitalisierung der Bürgerdienste und –leistungen. Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden – das geht seit dem 01. November 2024 in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) auch online. Das Angebot ist eine bequeme und flexible Alternative zum Behördengang und erleichtert die Formalitäten nach dem Umzug.
Alles, was Sie dafür benötigen: Einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp und ein behördliches Nutzerkonto, wie die BundID.
Bürgerinnen und Bürger, die in die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) ziehen oder innerhalb der Verbandsgemeinde den Wohnort wechseln, müssen nicht mehr zum Amt: Dank eines Dienstes der Stadt Hamburg ist die Ummeldung inzwischen auch online möglich.


Zum Hintergrund: Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde nach dem Einer-für-Alle-Prinzip von der Stadt Hamburg entwickelt und Verwaltungen in ganz Deutschland zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt. Er wird laufend erweitert und für immer mehr Personengruppen nutzbar gemacht. Alle Informationen zu dem Onlinedienst gibt es hier, inklusive eines Erklärvideos, welches die einzelnen Schritte zur Ummeldung beschreibt.
GRUNDSTEUER-ERHEBUNG
Vor einiger Zeit gab es Anpassungen bei der Grundsteuer. Über nachfolgenden Link finden Sie weiterführende Informationen, was dahinter steckt.