Ein neuer Führerschein ist da. Davon hat fast jeder schon einmal gehört. Die meisten denken jedoch, dass das nur Besitzer der alten „Lappen“ in Grau oder Rosa betrifft. Doch weit gefehlt: Jeder, dessen Führerschein vor 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist dran – es fragt sich nur, wann.
Sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen muss man, je nachdem wie alt der jetzige ist und – richtig gelesen! – wie alt man selbst ist. Selbst wer schon einen Scheckkarten-Führerschein mit EU-Symbol und Hologramm besitzt und deshalb denkt, er sei auf der sicheren Seite, sollte einen Blick auf die Zeile „4a“ werfen: Da steht das Ausstellungsdatum.
Wer einen Führerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der späteste Zeitpunkt dafür ist allerdings unterschiedlich, und die Stufenregelung dazu ist kompliziert.
Im Detail findet sich das alles auf der Website des Bundesverkehrsministeriums: BMDV - Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen (bmvi.de)