Nachrichten aus dem Hammerland

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aus der Verbandgemeinde Hamm (Sieg) und ihren Ortsgemeinden.

BÜRGERDIENSTE

Umtauschfrist für Führerscheine am 19. Januar

Ein neuer Führerschein ist da. Davon hat fast jeder schon einmal gehört. Die meisten denken jedoch, dass das nur Besitzer der alten „Lappen“ in Grau oder Rosa betrifft. Doch weit gefehlt: Jeder, dessen Führerschein vor 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist dran – es fragt sich nur, wann.

Sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen muss man, je nachdem wie alt der jetzige ist und – richtig gelesen! – wie alt man selbst ist. Selbst wer schon einen Scheckkarten-Führerschein mit EU-Symbol und Hologramm besitzt und deshalb denkt, er sei auf der sicheren Seite, sollte einen Blick auf die Zeile „4a“ werfen: Da steht das Ausstellungsdatum.

Wer einen Führerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der späteste Zeitpunkt dafür ist allerdings unterschiedlich, und die Stufenregelung dazu ist kompliziert. 

Im Detail findet sich das alles auf der Website des Bundesverkehrsministeriums: BMDV - Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen (bmvi.de)

FAQ

Wer braucht sofort einen neuen Führerschein?

Für die alten Papierführerscheine richten sich die Fristen nach den Geburtsjahren der Fahrerlaubnis-Inhaber.

  •  Zum 19. Januar 2025 müssen die Papierführerscheine aller Fahrerlaubnis-Inhaber eingetauscht werden, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden.
  • Alle, die vor 1953 geboren wurden, haben Zeit bis 2033.
  • Wer einen Führerschein hat, der ab 01.01.1999 ausgestellt wurde, kann erstmal ruhig bleiben: Hier beginnt die Umtauschfrist frühestens 2026.
  • Wenn der Führerschein nach 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist der Führerschein ab Ausstellungsdatum nur noch 15 Jahre gültig, bevor er neu ausgestellt werden muss.

Neuen Führerschein beantragen: Wie geht das?

Wer vom Führerscheintausch betroffen ist, sollte Folgendes tun, wenn sein Stichtag naht: Suchen Sie Ihre Heimatverwaltung auf – in unserem Fall also die Verbandsgemeindeverwaltung Hamm (Sieg) – und beantragen einen neuen Führerschein (Terminvereinbarung). Sie müssen dafür mitbringen:

  • den alten Führerschein
  • ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein biometrisches Foto (wie beim Perso)
  • eine EC- oder Kreditkarte, um rund 25 Euro an Gebühr zu bezahlen

Hat der neue Führerschein Auswirkungen auf meine Führerscheinklassen?

Nein, hat es nicht. Die Fahrerlaubnis bleibt so bestehen, wie sie im alten Führerschein auch lautete.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Die Gültigkeit der neuen Fahrerlaubnis ist auf 15 Jahre begrenzt. Das ist neu. Nach dieser Zeit muss er neu ausgestellt und auch mit einem neuen Foto ausgestattet werden.

Und wenn ich vergesse, ihn zu beantragen oder ihn zu spät erhalte?

Dann kann, wenn man erwischt wird, eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Weil die Fahrerlaubnis trotzdem gilt und nur das Dokument fehlt, kommen 10 Euro als Verwarngeld infrage.