Pressemeldung des Landeswahlleiters Marcel Hürter vom 18. Februar: Briefwahlunterlagen dringend absenden!
Landeswahlleiter Marcel Hürter bittet die Wahlberechtigten, die per Brief wählen möchten und die bereits Unterlagen von der Kommunen bekommen haben, diese möglichst umgehend entweder in den Briefkasten zu werfen oder bei der Kommune abzugeben. Ist der Wahlschein schon Anfang Februar beantragt worden, aber bis heute noch nicht zugegangen, sollte schnellst möglich bei der Kommune ein neuer Wahlschein beantragt werden. Dies am besten vor Ort, um auch dort direkt von der Möglichkeit der Wahl Gebrauch zu machen. Die Zeit des Transportes der Unterlagen können dadurch eingespart werden und die Stimmabgabe kommt noch rechtzeitig beim Briefwahlvorstand an. In den Wahlräumen können am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen ist, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab.
Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie die Briefwahl beantragen. - Die Briefwahlunterlagen werden bis Mitte Februar verschickt. Beachten Sie, dass somit auch der Zeitraum, in dem Sie Ihre Stimme per Brief abgeben können, kürzer ausfällt.
Wahlscheine können persönlich in unserer Verwaltung (sofern die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) Ihr Hauptwohnsitz ist), schriftlich per Post oder hier per Weiterleitung online beantragt werden. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr.
Damit die Stimme berücksichtigt werden kann, muss der Wahlbrief bis um 18 Uhr am 23. Februar 2025 der zuständigen Stelle vorliegen. D.h. innerhalb Deutschlands muss der Versand spätestens am 20. Februar 2025 erfolgen.