Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie die Briefwahl beantragen. - Da die Fristen aufgrund der vorgezogenen Wahlen allerdings sehr kurz ausfallen, nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung auch schon Wahlscheinanträge entgegen. Die Briefwahlunterlagen werden allerdings erst später - bis Mitte Februar verschickt. Beachten Sie, dass somit auch der Zeitraum, in dem Sie Ihre Stimme per Brief abgeben können, kürzer ausfällt.
Wahlscheine können persönlich in unserer Verwaltung (sofern die Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) Ihr Hauptwohnsitz ist), schriftlich per Post oder hier per Weiterleitung online beantragt werden. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15 Uhr.
Damit die Stimme berücksichtigt werden kann, muss der Wahlbrief bis um 18 Uhr am 23. Februar 2025 der zuständigen Stelle vorliegen. D.h. innerhalb Deutschlands muss der Versand spätestens am 20. Februar 2025 erfolgen.