Nachrichten aus dem Hammerland

Aktuelles

aus der Verbandgemeinde Hamm (Sieg) und ihren Ortsgemeinden.

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

Lernmittelfreiheit Schuljahr 2025/2026

eRINNERUNG

Nützliche Informationen sowie alle Hintergründe zur Lernmittelfreiheit sind online auf der Website des rheinland-pfälzischen Bildungsservers zusammengestellt.

Wenn Sie einen Antrag auf Lernmittelfreiheit für das kommende Schuljahr 2025/2026 stellen wollen, haben Sie hierfür noch bis zum 17.03.2025 Zeit. Verwenden Sie dazu bitte das vorgesehene Formular „Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit“, das den Schülerinnen und Schülern bereits von den Schulen ausgehändigt wurde.

Sie können die Antragsunterlagen auch auf der Internetseite www.LMF-online.rlp.de oder hier als ausfüllbares PDF herunterladen.

Bitte senden Sie den Antrag mit den entsprechenden Einkommensnachweisen für die Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Grundschulen Hamm (Sieg) oder Etzbach besuchen werden, an den Schulträger (Verbandsgemeinde Hamm (Sieg), Lindenallee 2, 57577 Hamm. Sie können die Antragsunterlagen auch während der Öffnungszeiten im Rathaus abgeben oder in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk „Lernmittelfreiheit“ in den Briefkasten am Eingang des Rathauses einwerfen.

Besucht Ihr Kind im neuen Schuljahr eine weiterführende Schule, ist die Kreisverwaltung in Altenkirchen für die Bearbeitung der Anträge auf Lernmittelfreiheit zuständig!

Sollte das Familieneinkommen die für die Lernmittelfreiheit festgelegten Einkommensgrenzen überschreiten, können Sie sich in der Zeit vom 16. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 zur Ausleihe gegen Gebühr anmelden. Entsprechende Unterlagen werden Sie zu gegebener Zeit von den Schulen erhalten.

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Schulbuchausleihe Lernmittelfreiheit