Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern

  • Leistungsbeschreibung

    Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause
    • wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
  • Welche Gebühren fallen an?

    • gebührenfrei: eigenständige PIN-Änderung zu Hause
    • 6,00 Euro für Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde

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Zuständige Abteilungen