Fahrrad herrenlos melden

  • Leistungsbeschreibung

    Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen wurden zu sein. Machen  möglichst genaue Angaben über:

    • den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
    • ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
    • wie ist der Zustand des Fahrrades
    • ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet

    ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers

    Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.

  • Kurztext

    Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden.