Flächennutzungsplan ändern
Leistungsbeschreibung
Nach § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Teaser
Im Rahmen ihrer Planungshoheit kann die Gemeinde ihren Flächennutzungsplan ändern.
Rechtsgrundlage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
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