Informationen zum neuartigen Coronavirus
Leistungsbeschreibung
Atemwegserkrankungen durch das neuartige Coronavirus wurden erstmals Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Metropole Wuhan (Provinz Hubei) nachgewiesen. Das Virus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Coronaviren im Allgemeinen verursachen meist milde Krankheitsverläufe, können aber auch zu schweren, gegebenenfalls tödlichen Verläufen führen. Das neuartige Coronavirus kann bei einem Teil der Erkrankten zu einer schweren Infektion der unteren Atemwege und zu Lungenentzündungen führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland insgesamt als hoch ein (Stand 24.3.2020). Das RKI veröffentlicht dazu aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten.
Verhalten bei Verdacht auf Infektion
Für Reisende, die per Flugzeug aus einem Risikogebiet ankommen, wurde ein Warn- und Informationssystem eingerichtet.
Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren oder Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, empfiehlt das RKI einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren (Anruf) und Ihren Besuch abzustimmen oder die 116117 zu wählen.
Ärztinnen und Ärzte sowie Labore müssen den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt
- kann weitere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen durchführen,
- meldet Informationen zum Fall an die Landesbehörden. Name, Anschrift und andere persönlichen Daten werden nicht übermittelt. Das RKI wertet alle Informationen zum neuartigen Coronavirus zentral aus.
Allgemeiner Schutz vor Infektionen
Das RKI und die BZgA verweisen auf die auch sonst üblichen, allgemeinen Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten:
- Hände regelmäßig und gründlich waschen.
- Etikette beim Husten und Niesen beachten
- Abstand zu Erkrankten halten.
Diese dienen zum Beispiel auch dem Schutz vor einer Grippe.
Bei akuten Atemwegsinfektionen kann es sinnvoll sein, wenn ein erkrankter Mensch einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Dadurch kann er das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, verringern (Fremdschutz).
Informationen für Reisende
Das Auswärtige Amt veröffentlicht nach Bedarf Gesundheitsempfehlungen für Auslandsreisen. Aktuelle Informationen können Sie über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts abrufen.
Teaser
Das Bundesministerium für Gesundheit, das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichen aktuelle Informationen und Hinweise zum neuartigen Coronavirus.
Verfahrensablauf
entfällt
Voraussetzungen
entfällt
Welche Unterlagen werden benötigt?
entfällt
Welche Gebühren fallen an?
entfällt
Welche Fristen muss ich beachten?
entfällt
Bearbeitungsdauer
entfällt
Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus
- Rechtsgrundlagen (§ 20 Absatz 8 bis 14 Infektionsschutzgesetz)
- Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG)
Anträge / Formulare
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
entfällt
Kurztext
- Informationsangebote zum neuartigen Coronavirus Informationserteilung
-
Atemwegsinfektionen durch neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2):
- gewöhnliche Coronaviren: meist milde Erkältung, aber auch schwere Erkrankungen
- neuartige Coronaviren (SARS-CoV-2): neben leichten Verläufen auch schwere Infektion der unteren Atemwege oder Lungenentzündung möglich.
-
Ausbreitung
- erste Infektionen Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Provinz Hubei bzw. der Provinzhauptstadt Wuhan nachgewiesen
- übertragbar von Mensch zu Mensch
- Todesfälle v.a. bei Patienten, die bereits an schweren Grunderkrankungen litten
- hohe Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) (Stand 24.3.2020).
- RKI veröffentlicht aktuelle Zahlen und Risikogebiete
-
Verhalten bei Verdacht auf Infektion, Empfehlungen des RKI:
- nach Aufenthalt in Risikogebieten oder
- nach Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall und
-
Krankheitszeichen wie Fieber, Atemwegsprobleme, i.d.R. innerhalb 14 Tagen nach Ansteckung:
- Hausarzt oder Hausärztin (Anruf) oder 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) kontaktieren und Verdacht schildern
- Arztbesuch abstimmen
- die 112 nur bei lebensbedrohlichen Notfallsituation, schweren Gesundheitsstörungen und Unfällen wählen
- Meldepflicht für Ärztinnen/Ärzte und Labore an Gesundheitsamt (ohne persönliche Daten von Erkrankten)
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Verhaltensregeln zur Prävention:
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übliche Verhaltensregeln zum Infektionsschutz beachten, wie z.B. auch zum Schutz vor Grippe:
- regelmäßig und gründlich Hände waschen
- Etikette beim Husten und Niesen beachten
- Abstand zu Erkrankten halten
-
übliche Verhaltensregeln zum Infektionsschutz beachten, wie z.B. auch zum Schutz vor Grippe:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zum Schutz vor Infektionen und häufigen Fragen zum neuartigen Coronavirus (infektionsschutz.de)
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Reisehinweise
- aktuelle Reisehinweise des Auswärtigen Amts bei geplanter Reise in Risikogebiete beachten
- zuständig: RKI (u.a. Erfassung der Lage, Risikobewertung, Empfehlungen zu Maßnahmen, Information der Fachöffentlichkeit)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
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