Religionsunterricht Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler nehmen am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil. (Im Schuljahr 2018/2019 wird in Rheinland-Pfalz evangelischer, katholischer, freireligiöser, mennonitischer, alevitischer und im Rahmen der modellhaften Erprobung islamischer Religionsunterricht angeboten). Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Teilnahme kann von den Eltern, ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von den Schülerinnen und Schülern schriftlich abgelehnt werden. Die Abmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schüler ist den Eltern mitzuteilen.
Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, besuchen den Ethikunterricht.
Schülerinnen und Schüler einer Religionsgemeinschaft, für die kein Religionsunterricht an der Schule eingerichtet ist, die aber in vergleichbarem Umfang an einem von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnehmen, sind von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftliche Bekundung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Abmeldung soll in der Regel zum jeweiligen Schulhalbjahr erfolgen.
Rechtsgrundlage
- § 40 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)
- § 25 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (GrSchulO RP)
- § 29 Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen (SoSchulO RP)
- § 26 Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBiSchulO RP)
- Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG)
Anträge / Formulare
Die Abmeldung vom Religionsunterreicht ist schriftlich zu bekunden.
Kurztext
Schüler und Schülerin einer Religionsgemeinschaft können sich vom Religionsunterricht abmelden.