Altersrente beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung.

    Weil wir alle älter werden, erhalten wir länger Rentenzahlungen. Mit einem höheren Renteneintrittsalter stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Beiträge für die jüngere Generation bezahlbar bleiben.

    Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:

    Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner


  • Zuständige Stelle

  • Voraussetzungen

    Fünf Jahre Mindestversicherungszeit: Was wird berücksichtigt?

    Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat, also versichert war. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt.

    Berücksichtigt werden:

    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, oder Übergangsgeld bezogen haben.
    • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
    • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
    • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
    • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
    • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
    • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
    • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

    Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft.

    Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Antragsstellung durch andere Personen:
      • Vollmacht oder
      • Beschluss des Gerichts
  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Bei Vorliegen sämtlicher erforderlicher Antragsunterlagen erfolgt eine zeitnahe Entscheidung des Rentenversicherungsträgers.  

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon: 0800 1000-4800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr

Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung 

Informationen zum Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung 

Online-Terminvereinbarung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende