Rentenversicherungskonto klären
Leistungsbeschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung führt für jede Versicherte und für jeden Versicherten ein Versicherungskonto. Der Versicherungsverlauf, enthält alle Daten , die in diesem Versicherungskonto gespeichert sind.
Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Haben Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr einmal im Jahr eine Renteninformation. Ihr können Sie entnehmen, wie viel Rente Sie aus Ihren bisher zurückgelegten Zeiten zukünftig erwarten können. Damit können Sie möglichst frühzeitig einschätzen, ob und in welchem Umfang eine ergänzende Altersvorsorge notwendig ist.
Die spätere Rente kann nur in richtiger Höhe gezahlt werden, wenn dem Rentenversicherungsträger alle dafür relevanten Daten bekannt sind.
Eine Kontenklärung hilft Ihnen deshalb dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Dazu können Sie jederzeit einen Kontenklärungsantrag stellen.
Teaser
Ihr Versicherungsverlauf ist fehlerhaft oder unvollständig? Dann können Sie ein Kontenklärungsverfahren bei Ihrem Rentenversicherungsträger durchführen.
Verfahrensablauf
Nach Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen sogenannten Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid sind alle bisher von Ihnen zurückgelegten Zeiten aufgeführt. Zeiträume, die länger als 6 Kalenderjahre zurückliegen, werden dann verbindlich festgestellt. Fehlerhaft gespeicherte Zeiten können aber trotzdem jederzeit überprüft werden.
Bis zum 55. Lebensjahr erhalten Sie außerdem noch eine Wartezeitauskunft. Sie enthält außer den gespeicherten Zeiten auch Aussagen, für welche Rentenart Sie die jeweilige Wartezeit erfüllt haben und für welche noch nicht.
Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie nach Abschluss des Kontenklärungsverfahrens zusätzlich eine Rentenauskunft übersandt. Diese Rentenauskunft ist umfangreicher als eine Wartezeitauskunft und enthält auch Aussagen zur voraussichtlichen Rentenhöhe.
Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung.
Suche nach dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger
Voraussetzungen
Sie sind
- älter als 27 Jahre
- mindestens 5 Jahre rentenversichert
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um das Versicherungskonto zu klären bzw. zu vervollständigen, können verschiedene Unterlagen notwendig sein. Dies sind z.B.
Nachweise über entrichtete Rentenversicherungsbeiträge aus fehlenden Beschäftigungen oder Minijobs
- Geburtsurkunde (eigene und ggf. der Kinder)
- Nachweise über Ausbildungszeiten
- Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche und Krankheitszeiten
- Nachweise über Schul- Fachschul- und Hochschulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Kontenklärung ist an keine Frist gebunden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der Kontenklärung.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für eine Kontenklärung sind Antragsformulare notwendig. Selbstverständlich können Sie die Antragsformulare auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträger herunterladen oder über die Onlinedienste des Rentenversicherungsträgers auch online ausfüllen und versenden. Am kostenlosen Servicetelefon können Sie diese Formulare ebenfalls anfordern.
Alle Vordrucke erhalten Sie aber auch bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und bei den ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberatern vor Ort. Dort hilft man Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare.