Einschulung anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihr Kindbis einschließlich 31. August eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es  im gleichen Jahr schulpflichtig und wird in eine Grundschule eingeschult. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

    Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss dies bei der zuständigen Grundschule beantragt und der gewünschten Grundschule mitgeteilt werden. Die Entscheidung treffen die beiden Schulleitungen, in Konfliktfällen die zuständige Schulaufsicht. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hamm (Sieg)
    Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Schule. Dies sind in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg):
    - Grundschule Etzbach - 02682 573
    - Grundschule Hamm (Sieg) - 02682 96 94 22
    - Integrierte Gesamtschule Hamm (Sieg) - 02682 95 35 60

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Zuständige Mitarbeitende