Luftbild von Hamm (Sieg)

Bauen & Umwelt

Informationen rund um das Thema "Bauen und Umwelt"

Modernisierungsrichtlinie Hamm (Sieg)

MODERNISIERUNGSRICHTLINIE HAMM (SIEG)

ORTSKERNSANIERUNG

Im Rahmen eines Programms zur Städtebauförderung strebt die Ortsgemeinde Hamm (Sieg) eine Ortskernsanierung an. Darunter fällt als erste Sanierungsmaßnahme der Ortsgemeinde die Umsetzung des "Raiffeisenquartiers", ein Begegnungszentrum der Generationen in der Raiffeisenstraße 5-8 neben dem Deutschen Raiffeisenmuseum. Im Rahmen des Programms haben allerdings auch Eigentümer:innen, deren Grundstücke sich im Sanierungsgebiet befinden (siehe unten die Abgrenzungen im Rahmenplan), die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für Modernisierungen und Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten, sofern diese im öffentlichen Interesse liegen und zum Gesamtkonzept der Sanierung passen. Förderfähig sind Maßnahmen nur vor Baubeginn, also solche, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Das bedeutet konkret, abseits der Planung dürfen Leistungen noch nicht beauftragt oder Eigenleistungen aufgenommen worden sein.

Die Kostenerstattung kann sich bis auf max. 50.000 Euro belaufen - es lohnt sich also, im Zuge dieser Möglichkeit Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude zu erwägen, bzw. angedachte Maßnahmen jetzt in die Tat umzusetzen. Insbesondere, wenn Ihr Gebäude in der beigefügten Liste zu finden ist, in der Gebäude (unter Adressangabe) vermerkt sind, die bereits für eine mögliche Kostenerstattung ausgewiesen wurden.

Welche Voraussetzungen für eine Bewilligung genau erfüllt sein müssen, erfahren Sie im zur Verfügung gestellten Material zum Download und im Gespräch mit unseren Ansprechpartnern, die Ihnen gerne weiterhelfen. Die Gewährung einer Kostenerstattung bedarf eines Beschlusses des Ortsgemeinderates Hamm (Sieg) und mit einer daraufhin erfolgenden Vertragsabschlusses mit der Gemeinde.