Rathaus Hamm (Sieg)

Verwaltung & Politik

... in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) und ihren Ortsgemeinden. Hier informieren wir Sie über behördliche Leistungen ebenso wie über die politische Arbeit in den Räten.

Ortsgemeinden

Was sind Ortsgemeinden?

Umriss der Verbandsgemeinde

In Rheinland-Pfalz ist eine Ortsgemeinde eine Gemeinde, die zusammen mit anderen (Orts-)Gemeinden zu einer Verbandsgemeinde gehört. Der Gesetzgeber will damit den allgemeinen Begriff „Gemeinde“ stärker von der „Verbandsgemeinde“ als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben. Im Gegensatz dazu gibt es die verbandsfreien Gemeinden, die keiner Verbandsgemeinde angehören.

Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbstständig und hat einen Ortsbürgermeister und einen Ortsgemeinderat. In anderen Bundesländern heißen die vergleichbaren Gebietskörperschaften nur „Gemeinde“. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt gemäß § 68 Abs. 1 GemO die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden.

Mit der in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelung konnte man bei der Gemeindereform der 1970er-Jahre die Selbständigkeit der teils recht kleinen Gemeinden aufrechterhalten und dennoch durch die Einrichtung von Verbandsgemeinden die Kommunalverwaltung effizienter gestalten und insgesamt neu organisieren. In den meisten anderen Bundesländern mussten bei der Gemeindereform viele Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben und wurden zu Gemeindeteilen bzw. Stadtteilen von größeren Kommunen.