b.2 - Risikobewertung
a) Starkregenereignisse
Bei Starkregenereignissen auch außerhalb der Ortsgemeinde Fürthen ist neben der schnellen Überlastung des innerörtlichen Abwasserkanalsystems mit großen Wassermengen von den Höhenlagen aus südlicher (Hamm) und nördlicher Richtung (Landesgrenze NRW) zu rechnen. Bellinger Bach wie auch Mümmelbach werden sehr schnell weit über das eigentliche Bachbett hinaus ansteigen und mit hoher Geschwindigkeit in Richtung der jeweiligen Mündung streben. Neben der starken Strömung bilden Treibgut und sonstige Gegenstände erhebliches Gefahrenpotential für die Menschen und auch für die Infrastruktur. Vor allem Treibgut oder lose Gegenstände sind dazu aus den jeweiligen Uferbereichen zu entfernen. Die Einlaufstellen der Bachverrohrungen müssen zwingend freigehalten werden. Insbesondere beim Bellinger Bach sind hier Absprachen zwischen den zuständigen Kommunen Hamm/Sieg und Windeck/Sieg zu treffen. Weitere Hinweise und Vorgaben werden sich aus dem zu beauftragenden Hochwasserschutzkonzept (Antrag an VG Hamm/Sieg, BauVerw am 29.08.2016) ergeben.
b) Hochwasser an der Sieg und den Bächen
Waren in der Vergangenheit die Hochwasser an der Sieg und an den Bächen jahreszeitlich (Herbst und Frühjahr) einzuordnen, so ist davon auszugehen, dass die Sieg und die Bäche künftig auch in den Sommermonaten ansteigen können. Das Flusstal der Sieg sowie die Nebentäler der Bäche bieten für die üblichen bekannten Hochwasser ausreichend Ausdehnungsmöglichkeiten. Vereinzelt müssen Häuser und schützenswerte Infrastruktur mit Sandsäcken vor Wassereintritt und Schlamm geschützt werden. Für Einwohner in den flussnahen und überfluteten Bereichen sollte die Möglichkeit geschaffen werden mittels Ruderboot in trockene Bereiche verbracht zu werden.
Starke Hochwasser mit bis zu einem HQ > 100 und größere Überschwemmungen würden die Ortsgemeinde Fürthen vor erhebliche Herausforderungen stellen und ab einem bestimmten Status Evakuierungen von Menschen und Tieren erforderlich machen. Für die dann erforderlichen Maßnahmen ist externe Hilfe und Unterstützung erforderlich. Bis zum Eintreffen externer Kräfte übernimmt das Personal gem. Pkt. 3 die Koordination und trifft erste Maßnahmen.