Luftbild der Kläranlage Au (Sieg)

Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg)

... der Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

Gartenwasserzähler

Gartenwasserzähler

Zur Berücksichtigung nicht eingeleiteter Wassermengen in die öffentliche Kanalisation werden für jeden/jede Gebührenschuldner:in ohne besonderen Nachweis und Antrag pauschal 10 % des Jahreswasserverbrauchs bei der Abwassergebühr abgesetzt. Dieser pauschale Vorwegabzug berücksichtigt zum Beispiel Wasser, welches für die Gartenbewässerung verwendet wird.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die tatsächlich für die Gartenbewässerung verwendete Wassermenge über einen privaten, geeichten Gartenwasserzähler zu ermitteln. Diese ermittelte Wassermenge wird dann am Jahresende bei der Abwassergebühr abgesetzt. Der pauschale Vorwegabzug greift dann nur noch, wenn die tatsächlich ermittelte Wassermenge geringer ausfällt als 10 % des Wasserverbrauchs der Hauptwasseruhr.

Bitte wägen Sie vorher ab, ob sich der Zählereinbau für Sie lohnt. Der Gebührenersparnis stehen die Kosten für den Zählereinbau, die Kosten für die Abnahme und die regelmäßigen Nacheichungen gegenüber.

Wir empfehlen, bevor Sie einen Gartenwasserzähler installieren, den Vergleich des Wasserverbrauchs im Sommer und im Winter in Form einer monatlichen Ablesung der Hauptwasseruhr. Erst dann sehen Sie, ob sich eine Installation wirklich lohnt oder ob Sie doch weniger Wasser für die Gartenbewässerung verbrauchen als gedacht und der Vorwegabzug diese Wassermenge bereits ausreichend berücksichtigt.

In den meisten Fällen ist es wirtschaftlicher anstelle von Frischwasser, das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser zu sammeln und für die Gartenbewässerung zu nutzen. So sparen Sie nicht nur die Kosten für den Wasserbezug, sondern entlasten auch die Umwelt. 

Wenn Sie sich für einen privaten Gartenwasserzähler entscheiden:

Die Installation muss auf eigene Kosten durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma vorgenommen werden. Den privaten Gartenzähler beantragen Sie bei uns mit dem entsprechenden Antragsformular. Es handelt sich um zwei Ausführungen, eine ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Eine erfolgte Installation teilen Sie uns mit und senden uns ein Foto des eingebauten Zählers per E-Mail an verbandsgemeindewerke@hamm-sieg.de. Daraufhin erfolgt eine Abnahme der Installation durch Mitarbeiter unseres Bauhofes (Tel. 01719541560). Wir erheben für die Abnahme pauschal 50,00 € inkl. MwSt. bzw. 42,02 € zzgl. MwSt.. Bei erfolgreicher Abnahme geben Sie uns immer zum Jahresende, wie bei der Hauptwasseruhr, einen Zählerstand des privaten Gartenwasserzählers an.

Folgendes ist zu beachten…

Der zusätzliche Wasserzähler muss fest installiert sein, d.h. fest in Fließrichtung vor dem Wasserhahn. Ein Zähler zum Aufschrauben auf den Wasserhahn wird nicht anerkannt. 

Auch Zwischenzähler unterliegen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes und sind daher alle 6 Jahre zu wechseln. Nach Ablauf der Eichfrist muss der Zähler auf Ihre Kosten eigenverantwortlich nachgeeicht oder ausgewechselt, und erneut von den Verbandsgemeindewerken kostenpflichtig abgenommen werdenEine Erinnerung unsererseits erfolgt nicht. Ein erfolgter Zählerwechsel ist den Verbandsgemeindewerken mitzuteilen. Bei Verletzung der Eichpflicht wird der Gartenwasserzähler aus dem System der Verbandsgemeindewerke entfernt und zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der Abwassergebühr berücksichtigt. 

Hinter dem Gartenwasserzähler dürfen keine Geräte oder Abflüsse installiert werden, von denen Abwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.

Ein Gartenzähler darf zudem nicht zur Befüllung eines Pools genutzt werden. Poolwasser ist in seiner Eigenschaft verändertes Wasser und gilt somit gem. § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Schmutzwasser und muss je nach Kanalsystem dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal zugeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass das Poolwasser nicht dem öffentlichen Regenwasserkanal zugeleitet wird – unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne Auskunft dazu. Aus den vorgenannten Gründen darf Poolwasser nicht bei der Abwassergebühr abgesetzt werden.

Besonders bei Außenzapfstellen ist darauf zu achten, dass der Zähler vor Frost geschützt ist.