Poolbefüllungen
Wenn im Frühjahr die Temperaturen steigen, werden auch die zahlreichen privaten Schwimmbecken und Pools für die neue Badesaison aufgestellt, gereinigt, befüllt oder nachgefüllt.
Befüllung
Die Befüllung erfolgt in der Regel mit hochwertigem Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Für größere Entnahmemengen bieten Ihnen die Verbandsgemeindewerke die Verwendung eines Standrohres an.
Poolwasser = Abwasser
Im Laufe des Sommers wird das Wasser mit Chlor, Algenschutzmitteln oder pH-Senkern behandelt und durch weiteren äußeren Eintrag wie Sonnencreme, Haare, Sand, Laub usw. belastet. Wenn der Badespaß vorüber ist, stellt sich die Frage, wie das Poolwasser entsorgt werden kann.
Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser im Sinne des § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - nämlich um Frischwasser, dass durch Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde und daher im Falle einer Entleerung in den öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal einzuleiten ist.
Ein Entleeren des Pools durch Versickerung im eigenen Garten ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 103 WHG dar.
Wohin mit dem Poolwasser?
Das Wasser kann über einen Schlauch, ggfls. unter Zuhilfenahme einer Pumpe, einem geeigneten Anschlusspunkt (Waschbecken, Kanalschacht usw.) zugeführt werden. Je nach Abwassersystem muss darauf geachtet werden, dass das Poolwasser nicht einem Regenwasserkanal – sondern dem Schmutzwasserkanal zugeführt wird. Bei einem Mischsystem kann das Wasser auch in einen Gully auf Ihrem Grundstück eingeleitet werden. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Gebühren
Für die Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühren wird die Ablesung an Ihrer Wasseruhr herangezogen. Aufgrund der Verpflichtung Poolwasser in die Kanalisation einzuleiten, ist die Gewährung eines Abzuges für die Kanalbenutzungsgebühren nicht mehr möglich.
Die Mengengebühr für Abwasser liegt zurzeit in der VG Hamm (Sieg) bei 1,85 €/m³. Dies bedeutet Abwassergebühren für die Befüllung eines ca. 1,20m tiefen Beckens von
· großen Rechteckpool (ca. 7,00 m x 3,00 m) = 47,00 €
· mittleren Rundpool (Durchmesser ca. 3,50 m) = 22,00 €
Bei der Verwendung von Regen- oder Brunnenwasser zur Poolbefüllung ist auf jeden Fall zur Berechnung der Abwassergebühren eine Brauchwasseranlage bei den Verbandsgemeindewerken Hamm (Sieg) anzuzeigen.