Pflicht für Alt- und neu-eigentümer
Haben Sie ein Haus oder unbebautes Grundstück verkauft oder erworben? Bitte denken Sie daran, den Verbandsgemeindewerken den Eigentumswechsel rechtzeitig mitzuteilen.
Gemäß unseren Satzungen haben die bisherigen Eigentümer - innerhalb von zwei Wochen nach dem Wechsel des Eigentums – diese Änderung schriftlich mitzuteilen. Dazu sind auch die neuen Eigentümer verpflichtet.
Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Im Bereich der Werke (siehe Verwaltung & Politik) sind auch die Satzungstexte nachzulesen.
Bitte teilen Sie uns zudem auch eventuelle Adressänderungen mit.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Giesbrecht (02682) 9522-71 oder annalena.giesbrecht@hamm-sieg.de.