Luftbild der Kläranlage Au (Sieg)

Verbandsgemeindewerke Hamm (Sieg)

... der Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

Tarife

Unsere Tarife

Die Kosten für Ihren Wasseranschluss staffeln sich in Verbrauchsgebühren als variable Kosten, die von Ihnen durch Ihren Verbrauch gesteuert werden können und in fixe Kosten, die sogenannten "wiederkehrenden Beiträge". Diese Kosten richten sich nach der Größe des angeschlossenen Grundstücks und fallen unabhängig von Ihrem Wasserverbrauch an. 

Die Verbrauchsgebühren

Zum Jahresende wird Ihr jährlicher Wasserverbrauch in der Regel durch eine Selbstablesung Ihres Wasserzählers ermittelt. Hieraus ergeben sich die Verbrauchsgebühren für Ihren Wasser- und Abwasseranschluss. Für die Festlegung der Abwassermengen wird von Ihrer Trinkwassermenge ein pauschaler Anteil von 10 % für z.B. Gartenbewässerung abgezogen.

So ergibt sich z.B. für einen 4-Personen Haushalt im Jahr 2024 folgende, typische Verbrauchgebühr:

4 Personen x 35 m³  =  140 m³ Trinkwasserverbrauch

Trinkwasser:   140 m³ x 1,91 €/m³ = 267,40 € (netto), zzgl. 7% Mwst.
                                                         = 286,12 € (brutto)
Abwasser:       140 m³ - 10 % = 126 m³
                        126 m³ x 2,55 €/m³ = 321,30 € (Mwst. wird beim Abwasser nicht erhoben)

Somit ergeben sich in unserem Beispiel im Jahr 2024 Verbrauchskosten von 607,42 €.

Der Wiederkehrende Beitrag

Die verbrauchsunabhängige Komponente Ihres Wasserpreises ist der sog. Wiederkehrende Beitrag (WKB). Der WKB ist ein fester, von der Größe des angeschlossenen Grundstücks abhängiger Betrag, der auch für unbebaute Grundstücke erhoben werden kann. 

In die Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages fließen zusätzliche Parameter ein, die z.B. der baulichen Ausnutzbarkeit Ihres Grundstücks Rechnung tragen. Eine genaue Ermittlung der für Grundstück maßgeblichen Größen entnehmen Sie bitte Ihrem jährlichen Bescheid.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Wichtig:
Der Wiederkehrende Beitrag für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist nicht zu vergleichen mit dem immer wieder in Rede stehenden Wiederkehrenden Beitrag für den Ausbau von Straßen!