Ihr Grundstücksanschluss/Hausanschluss
Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Entnahme von Wasser muss bei den Verbandsgemeindewerken vor Baubeginn beantragt werden. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Steht der Installateurbetrieb, durch den die Kundenanlage eingerichtet werden soll, bei Antragstellung noch nicht fest, ist er uns sobald wie möglich nachträglich mitzuteilen.
Beim Grundstücksanschluss handelt es sich um die Verbindungsleitung zwischen der Straßenwasserleitung und der Kundenanlage. Dieser beginnt an der Abzweigstelle der Straßenleitung und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung einschließlich Wasserzähler in der Kundenanlage. Der Grundstücksanschluss ist Eigentum der Verbandsgemeinde und wird ausschließlich von den Verbandsgemeindewerken hergestellt und unterhalten. Die Verbandsgemeindewerke geben die Lage des Grundstücksanschlusses im öffentlichen sowie privaten Bereich vor. Wir wählen den kürzesten Weg von der Straßenleitung zur Kundenanlage, unter gleichzeitiger Anhörung der berechtigten Interessen des Grundstückseigentümers.
Die Erdarbeiten auf dem Grundstück bis zum Anschlussraum sind vom Grundstückseigentümer selbst oder in dessen Aufrag auszuführen und im Vorfeld mit den Verbandsgemeindewerken abzustimmen. Die Beantragung von Bauwasser hat mindestens zwei Wochen vor Baubeginn zu erfolgen.
Bei einem überlangen Grundstücksanschluss (> 25m) und bei aufwendiger Leitungsführung bzw. besonderen Erschwernissen sind wir berechtigt, an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht anzubringen. Dies gilt auch, wenn kein geeigneter, frostsicherer Anschlussraum zur Verfügung steht. In diesem Fall endet der Verantwortungsbereich sowie das Eigentum der Verbandsgemeindewerke am Schacht.
Der Grundstückseigentümer zahlt gemäß §§ 26 und 27 i.V.m. § 2 der Entgeltsatzung Wasserversorgung für die Herstellung des Grundstücksanschlusses außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes die tatsächlichen Kosten. Zudem ist für die Herstellung der Anschlussleitung im öffentlichen Verkehrsraum ein einmaliger Beitrag zu zahlen.
Die Kundenanlage
Die Kundenanlage (Hausinstallation) umfasst alle Leitungen und Anlagen, die in Fließrichtung des Wassers hinter der Hauptabsperrvorrichtung liegen.
Für die Errichtung sowie Unterhaltung der Kundenanlage nach den anerkannten Regeln der Technik ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Wir weisen auf die Verpflichtung der ordnungsgemäßen Errichtung durch einen geeigneten Installateurbetrieb hin. Einen passenden Installateurbetrieb können Sie unserem Installateurverzeichnis entnehmen. Wir sind berechtigt, die Kundenanlage zu überprüfen.
Weitere Informationen sind unserer Allgemeinen Wasserversorgungssatzung und Entgeltsatzung Wasserversorgung zu entnehmen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.